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Blühende Weidekätzen mit Biene Über 25 Arten von Weiden gibt es allein in Deutschland, weltweit etwa 500.

Weiden dürfen laut Naturschutzgesetz ab dem 1. März für die Dauer ihrer Blüte nicht geschnitten werden, denn sie sind die erste und wichtigste Nahrung für die Bienen.

§ 23 Hessisches Naturschutzgesetz: "Der Pflegeschnitt von Gehölzen in der Zeit vom 1. September bis 15. März bleibt zulässig: Pflegemaßnahmen sind so vorzunehmen, daß die Gehölze dauerhaft erhalten bleiben und ihre Funktion als Lebensraum nicht beeinträchtigt wird."

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